Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft bleibt Rechtens
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat gestern in Straßburg entschieden, dass die Pflichtmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt. Damit bestätigt der Gerichtshof die Rechtsprechung der deutschen Gerichte und die Auffassung des Deutschen Jagdschutzverbandes (DJV) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE).











