Rabenkrähen- und Elsternjagd Sondergenehmigung 2012

Aufgrund des § 26 Abs. 2 des Niedersächsischen Jagdgesetzes vom 16.03.2001 (Nds. GVBl. S. 100), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2007 (Nds. GVBl. S. 708) wird zur Vermeidung von übermäßigen Wildschäden für den Landkreis Emsland Folgendes verordnet:

§ 1

Die Schonzeit für Rabenkrähen wird für die Zeit vom 21.02.2012 – 31.03.2012 und für Elstern für die Zeit vom 01.03.2012 bis 31.03.2012 zur Vermeidung von übermäßigen Wildschäden und zum Schutz der heimischen Klein- bzw. Jungtiere aufgehoben.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündigung in Kraft. Meppen, 19.12.2011. Landkreis Emsland, Winter Landrat

Veröffentlicht im Amtsblatt des LK EL Nr. 31/2011 vom 30.12.2011, S. 398

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